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LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 Sa 392/04 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2004 - 4 Sa 392/04 (https://dejure.org/2004,15114)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die genaue Bezeichnung des angegriffenen Urteils in der Berufungsschrift; Anforderungen an die Begründung einer Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts, die sich aus mehreren teilbaren Streitgegenständen zusammensetzt; Erfordernis der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 1 § 520 Abs. 1
Unzulässige Berufung bei unvollständiger Begründung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 09.03.2004 - 2 Ca 2090/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 Sa 392/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 23/89
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsschrift - Bedeutung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 Sa 392/04
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (vgl. BGH Beschluss v. 12.04.1989 IV b ZB 23/89).